• Für die Auswahl der optimalen Rechtsform sind jedenfalls Haftungsfragen sowie organisatorische und betriebswirtschaftliche Fragestellungen zu bedenken. Zentrales Entscheidungskriterium ist aber auch immer wieder die steuerliche Optimierung. Wesentliche Entscheidungskriterien, ob eine Personengesellschaft oder eine GmbH das bessere „steuerliche Kleid“ für Ihr Unternehmen in der Zukunft ist, sind daher folgende Fragen: Wie hoch wird der Gewinn der Personengesellschaft bzw. […]

  • Die Haftung des Geschäftsführers (GF) ist in einer Fülle von unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Daher können wir hier nur die wichtigsten Haftungsfälle darstellen. Der Geschäftsführer – sowohl der handels- als auch der gewerberechtliche – hat seine Arbeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns auszuführen (§ 43 GmbHG). Dies ist ein objektiver Maßstab – Unerfahrenheit und Unkenntnis […]

  • Die begünstigte Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne (geregelt in § 34a des EStG) gilt für Personenunternehmen, für natürliche Personen und Mitunternehmerschaften, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb durch Betriebsvermögensvergleich (= Bilanzierer nach § 4 Abs.1 oder § 5 EStG) ermitteln. Bei Mitunternehmerschaften muss zudem der Mitunternehmer entweder zu mehr als zehn Prozent am Gewinn beteiligt […]

  • GmbHs unterliegen mit ihrem Einkommen der Körperschaftsteuer (KSt), zzgl. des Solidaritätszuschlages. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 %. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % von der zu zahlenden Körperschaftsteuer. Weiterhin kommt die Gewerbesteuer hinzu, deren Höhe vom Hebesatz der Gemeinde abhängt, in der die Gesellschaft ihren Sitz hat. Die Gewinnausschüttungen (Dividenden) der Kapitalgesellschaft an eine an ihr beteiligte, […]

  • Im Rahmen der steuerlichen Betrachtung gibt es neben der natürlichen und juristischen Person auch noch die Mitunternehmerschaft. Die wichtigsten Beispiele für Mitunternehmerschaften sind die offene Handelsgesellschaft (OHG) Kommanditgesellschaft (KG) atypische (unechte) stille Gesellschaft Der atypisch stille Gesellschafter ist im Gegensatz zur stillen Beteiligung an den stillen Reserven und am Geschäfts-/Firmenwert der Gesellschaft beteiligt. Der atypisch […]